Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
I. Allgemeines
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Lieferungen, Leistungen und Angebote der Plyo Kinetics GmbH an Unternehmer (§ 14 BGB), juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich‑rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.
2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn Plyo Kinetics GmbH ihrer Geltung mindestens in Textform ausdrücklich zustimmt. Schweigen oder die vorbehaltlose Lieferung/Leistung begründen kein Einverständnis.
3. Diese AGB gelten als Rahmenvereinbarung auch für künftige Geschäfte.
4. Die AGB werden dem Kunden spätestens mit Angebot oder Auftragsbestätigung übermittelt bzw. zugänglich gemacht.
5. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen nach Vertragsschluss bedürfen mindestens der Textform (E‑Mail genügt).
6. Referenznennung: Plyo Kinetics GmbH darf das Projekt in Wort und Bild als Referenz benennen; der Kunde kann dies jederzeit in Textform widerrufen.
II. Vertragsschluss
1. Angebote von Plyo Kinetics GmbH sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet.
2. Ein Vertrag kommt mit Auftragsbestätigung mindestens in Textform zustande. Angaben in Prospekten/Website sind keine Beschaffenheitsgarantien.
3. Annahmefristen, Bedingungen und Abweichungen werden in der Auftragsbestätigung geregelt und gehen diesen AGB vor.
III. Umfang der Lieferung
1. Der Liefer‑ und Leistungsumfang ergibt sich aus Angebot und Auftragsbestätigung. Geringfügige, dem technischen Fortschritt dienende Änderungen sind zulässig, soweit zumutbar.
2. Plyo Kinetics GmbH liefert technische Dokumentation inkl. Bedienungs‑/Wartungsanleitung (DE; weitere Sprachen auf Anfrage).
IV. Pflichten des Kunden / Montagevorbereitung
1. Der Kunde schafft rechtzeitig und auf eigene Kosten alle Mitwirkungshandlungen gemäß Aufstell‑/Montagecheckliste (tragfähiger/ebener Aufstellplatz, Strom/Wasser/Medien, Raum/Zuwegung).
2. Der Kunde stellt geeignete Hebe‑/Transportmittel (z. B. Gabelstapler/Hoftruck mit ausreichender Traglast und Gabelzinken ≥ 1,50 m) und Personal bereit.
3. Vom Kunden zu vertretende Verzögerungen führen zu Terminverschiebungen; Mehrkosten (Wartezeiten, Zusatzfahrten) trägt der Kunde.
4. Spätestens 14 Tage vor Montagebeginn bestätigt der Kunde die Fertigstellung der Vorbereitungen (Checkliste + Fotodokumentation).
V. Preise / Nebenkosten
1. Preise in EUR netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer, Verpackung, Transport, Versicherung, Zöllen/Abgaben, sofern nicht abweichend vereinbart.
2. Service‑/Montage‑/Reisekosten werden gesondert nach gültigen Sätzen oder gemäß Angebot abgerechnet (nach Aufwand, sofern nicht pauschaliert).
3. Preisanpassung (eng begrenzt): Erhöhen sich nach Vertragsschluss nachweisbar/unvorhersehbar Fracht‑ oder wesentliche Materialkosten um > 5 %, ist Plyo Kinetics GmbH berechtigt, Preise auf den tatsächlichen Mehrkostenanteil anzupassen. Keine Anpassung für bestätigte Liefertermine < 8 Wochen. Nachweis auf Verlangen.
VI. Zahlungsbedingungen
1. Standard: 50 % bei Auftragsbestätigung, 45 % vor Lieferung (ggf. nach Vorabnahme im Werk), 5 % nach Montage und Abnahme; abweichende Meilensteine gemäß Angebot.
2. Zahlungsziel: 14 Tage netto. Aufrechnung/Zurückbehaltung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Gegenforderungen bzw. aus demselben Vertragsverhältnis.
3. Bei Bonitätsrisiken kann Plyo Kinetics GmbH Vorkasse/Sicherheiten verlangen und Lieferungen bis dahin zurückhalten.
VII. Lieferung / Gefahrübergang / Incoterms
1. Standard: FCA Lager [Wiesbaum] (Incoterms® 2020); optional DAP benannter Ort (Incoterms® 2020).
2. Liefertermine sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bestätigt. Zumutbare Teillieferungen sind zulässig.
3. Gefahrübergang: FCA mit Übergabe an den ersten Frachtführer; DAP mit Bereitstellung am Bestimmungsort.
4. Annahmeverzug: Bei nicht fristgerechter Abholung/Annahme kann Plyo Kinetics GmbH auf Gefahr/Kosten des Kunden einlagern und Zusatzkosten berechnen.
5. Export-/Außenwirtschaftsrecht: Lieferungen stehen unter Vorbehalt einschlägiger Export‑, Zoll‑ und Sanktionsvorschriften.
VIII. Abnahme
1. Bei Montage/IBN erfolgt die Abnahme mit Funktionsnachweis; hierüber wird ein Protokoll erstellt.
2. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Kunde die Abnahme nicht innerhalb von 5 Werktagen nach Abnahmemeldung erklärt, die Anlage nutzt oder die Abnahme unberechtigt verweigert.
3. Mit Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist.
IX. Gewährleistung / Wartung / Verschleiß
1. § 377 HGB: Der Kunde prüft unverzüglich und rügt Mängel in Textform; offensichtliche Mängel binnen 7 Arbeitstagen ab Lieferung, verdeckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung.
2. Nacherfüllung nach Wahl von Plyo Kinetics GmbH (Nachbesserung/Ersatzlieferung); nach erstem Fehlschlag besteht Anspruch auf eine zweite Nacherfüllung.
3. Verjährung: 12 Monate ab Abnahme bzw. Lieferung (bei reiner Versendung). Für definierte Kernkomponenten kann eine längere Frist (z. B. 18 Monate) im Angebot vereinbart werden. Gesetzliche Sonderfristen bleiben unberührt.
4. Ausnahmen: Keine Gewährleistung für Verschleiß-/Verbrauchsteile und Schäden durch unsachgemäße Nutzung, nicht freigegebene Betriebs-/Hilfsstoffe, eigenmächtige Änderungen, Nichtbeachtung der Sicherheits‑/Bedienvorgaben oder fehlende Wartung.
5. Gebrauchtgeräte: Im B2B‑Verkehr kann die Gewährleistung ausgeschlossen oder abweichend geregelt werden (ausdrücklicher Hinweis im Angebot).
6. Wartung: Der Kunde führt regelmäßige Wartungen gemäß Anleitung durch; optionale Serviceverträge bietet Plyo Kinetics GmbH gesondert an.
X. Haftung
1. Unbeschränkte Haftung: Produkthaftung, Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, Arglist, übernommene Garantie.
2. Haftung für Schäden Dritter: die Anwendung der Produkte von Plyo Kinetics erfolgt ausdrücklich auf eigene Gefahr des Anwenders. Haftung für Schäden an indirekten Nutzern (hier i.d.R. Pferde) der Vertragspartner und/oder Dritter/Kunden der Vertragspartner sind ausgeschlossen.
3. Bei leichter Fahrlässigkeit Haftung nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden; keine Haftung für mittelbare Schäden/entgangenen Gewinn, soweit Ziff. 1 nicht greift.
4. Höhere Gewalt: Ereignisse außerhalb der Kontrolle (z. B. Naturereignisse, Pandemien, Streik, behördliche Maßnahmen, Energie/Rohstoffmangel, ausbleibende Selbstbelieferung ohne Verschulden) befreien für die Dauer der Störung zzgl. Anlaufzeit von der Leistungspflicht; Beginn/Ende werden mitgeteilt.
XI. Eigentumsvorbehalt
1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen Eigentum von Plyo Kinetics GmbH.
2. Verarbeitung/Verbindung/Vermischung erfolgen für Plyo Kinetics GmbH als Hersteller; Miteigentum im Verhältnis der Werte.
3. Weiterveräußerung im ordentlichen Geschäftsgang widerruflich zulässig; Forderungen hieraus werden in Höhe des Warenwerts an Plyo Kinetics GmbH abgetreten (Sicherungsabtretung). Offenlegung/Unterlagen auf Verlangen.
4. Übersicherung: Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die Forderungen um > 10 %, gibt Plyo Kinetics GmbH Sicherheiten nach Wahl frei.
XII. Software / Dokumentation
1. Soweit Produkte Software/Steuerungen enthalten, erhält der Kunde ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur bestimmungsgemäßen Verwendung. Reverse Engineering ist unzulässig, soweit gesetzlich nicht zwingend erlaubt.
2. Rechte an Software, Firmware und Dokumentation verbleiben bei Plyo Kinetics GmbH bzw. Lizenzgebern.
XIII. Ersatzteile / Rückgabe
1. Ersatzteile liefert Plyo Kinetics GmbH zu den jeweils gültigen Konditionen. Lagerfähige, ungeöffnete Teile können binnen 14 Tagen ab Lieferung gegen 15 % Wiedereinlagerungsgebühr zurückgegeben werden; Sonderanfertigungen/-bestellungen sind ausgeschlossen.
2. Gewährleistungs‑Austauschteile: Ausgebaute Teile gehen in das Eigentum von Plyo Kinetics GmbH über; Ersatzteile in das Eigentum des Kunden.
XIV. Produktsicherheit / bestimmungsgemäße Nutzung
1. Plyo Kinetics GmbH liefert Konformitätserklärungen sowie Sicherheits‑/Bedienhinweise mit aus; der Kunde beachtet und gibt sie an nachfolgende Nutzer weiter.
2. Sicherheitsfunktionen dürfen nicht umgangen/deaktiviert werden; Funktionsprüfungen vor Betrieb sind durchzuführen.
3. Nutzung ausschließlich bestimmungsgemäß; bei Fehlgebrauch keine Haftung, soweit gesetzlich zulässig.
XV. Datenschutz
1. Plyo Kinetics GmbH verarbeitet personenbezogene Daten nur zur Vertragsdurchführung, Kundenbetreuung und Erfüllung gesetzlicher Pflichten gemäß DSGVO/BDSG; Details: https://www.plyokinetics.de/datenschutz.
2. Einsatz von Dienstleistern (Spediteure/Servicepartner) und Datenübermittlung nur, soweit hierfür erforderlich.
XVI. Gerichtsstand / Recht
1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN‑Kaufrechts (CISG).
2. Ausschließlicher Gerichtsstand – soweit zulässig – ist Wiesbaum. Plyo Kinetics GmbH kann den Kunden auch am allgemeinen Gerichtsstand verklagen.
XVII. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gilt die gesetzliche Ersatzregelung; die Parteien werden eine dem wirtschaftlichen Zweck entsprechende Regelung treffen.
XVIII. Schlussbestimmung
1. Individuelle Vereinbarungen (insb. Angebot/Auftragsbestätigung) gehen diesen AGB vor.
2. Maßgebend ist die deutsche Fassung. Änderungen/Ergänzungen bedürfen mindestens der Textform.
XIX. Mietkauf / Leasing (optional)
1. Erfolgt die Finanzierung über Mietkauf/Leasing mit einem Finanzierungsinstitut, bleibt die Maschine bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Raten/Nebenkosten/Schlusszahlung Eigentum des Finanzierungsinstituts.
2. Der Kunde tritt hiermit seine Anwartschaftsrechte auf Eigentumsübertragung an der Maschine zur Sicherung der Ansprüche von Plyo Kinetics GmbH ab; Plyo Kinetics GmbH nimmt die Abtretung an.
3. Bei Zahlungsverzug (mindestens zwei aufeinanderfolgende Raten), Anzeige des Finanzierers über Leistungsstörung, Insolvenzantrag oder wesentlicher Vermögensverschlechterung ist Plyo Kinetics GmbH berechtigt, die Maschine stillzulegen; der Kunde gewährt Zugang.
4. Bei dauerhaftem Zahlungsverzug ist Plyo Kinetics GmbH berechtigt, die Maschine auf Kosten des Kunden zurückzunehmen; Rücktransport‑, Abbau‑ und Wiederaufbereitungskosten trägt der Kunde.
5. Im Rücknahmefall erfolgt eine Abrechnung nach Zeitwert auf Basis eines durch Plyo Kinetics GmbH oder einen unabhängigen Sachverständigen ermittelten Marktwerts.
6. Eine Überlassung an Dritte ist ohne Zustimmung des Finanzierungsinstituts und von Plyo Kinetics GmbH unzulässig.
XX. Rücknahme kompletter Anlagen
1. Eine Rücknahme kompletter Anlagen erfolgt ausschließlich aufgrund gesonderter schriftlicher Vereinbarung.
2. Voraussetzung sind Neuwertigkeit, Vollständigkeit, Unversehrtheit und – sofern vereinbart – Originalverpackung. Plyo Kinetics GmbH ist berechtigt, Nutzungs‑, Rücktransport‑, Prüf‑ und Wiedereinlagerungskosten zu berechnen (regelmäßig 10–25 % des Auftragswerts).
3. Für kundenspezifische Sonderanfertigungen besteht grundsätzlich kein Rückgaberecht.